Vereinsbeiträge

Wir unterscheiden in unserem Verein aktive und passive Mitglieder. Alle Mitglieder, die die Reitanlage weniger als zehn Stunden pro Jahr nutzen und nicht am vom Verein organisierten Unterricht teilnehmen, können sich als passives Mitglied einstufen lassen. Alle Übrigen werden als aktive Mitglieder geführt. Eine Änderung der aktiven in eine passive Mitgliedschaft muss schriftlich mitgeteilt werden.

Die Vereinsbeiträge werden jährlich nach der Jahreshauptversammlung von Ihrem Konto eingezogen. Bitte teilt uns Änderungen eurer persönlichen Daten umgehend mit.

Aufnahmegebühr (einmalig)

20,00 €

Erwachsene aktiv

75,00 €

Kinder, Jugendliche aktiv (bis 18 Jahre)

45,00 €

SchülerInnen, Auszubildende, StudentInnen, Arbeitslose aktiv
(nach Vorlage einer aktuellen Bescheinigung)

45,00 €

Familienbeitrag I aktiv
(ein Mitglied ab 18 Jahre, ein Mitglied bis 18 Jahre, jedes weitere Mitglied bis 18 Jahre frei)

105,00 €

Familienbeitrag II aktiv
(zwei Mitglieder ab 18 Jahre, ein Mitglied bis 18 Jahre, jedes weitere Mitglied bis 18 Jahre frei)

135,00 €

Erwachsene passiv

45,00 €

Kinder, Jugendliche passiv (bis 18 Jahre)

45,00 €

Familienbeitrag I passiv
(Ein Mitglied ab 18 Jahre, ein Mitglied bis 18 Jahre, jedes weitere Mitglied bis 18 Jahre frei)

75,00 €

Arbeitsdienst

Alle aktiven Mitglieder, die älter als 16 Jahre sind, müssen in unserem Verein einen Arbeitsdienst leisten. Der Arbeitsdienst beläuft sich auf 15 Stunden pro Jahr. Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde werden 10,00 Euro vom Konto eingezogen. Die Termine, an denen der Arbeitsdienst abgeleistet werden kann, werden rechtzeitig am schwarzen Brett und über Facebook bekannt gegeben. Im Anschluss müssen die geleisteten Arbeitsstunden von einem Vorstandsmitglied auf der Arbeitsdienstliste gegengezeichnet werden.

Vorstandsmitglieder sind von dieser Regelung ausgenommen.

Kündigungsfristen

Die Kündigung muss schriftlich und spätestens bis zum 31. Oktober beim Vorstand eingereicht werden. Auf der Kündigung muss die gesamte Anschrift sowie ggf. der Namen des Kindes stehen, damit wir die Kündigung richtig zuordnen können.

Reinschnuppern

In unserem Verein besteht die Möglichkeit drei Mal zur Probe am Schulpferdeunterricht teilnehmen zu können. Während dieser Zeit bekommen alle einen guten Eindruck von unseren Schulpferden, dem Reitlehrer/der Reitlehrerin und den anderen Unterrichtsteilnehmern. Während der drei Schnupperstunden muss der Unterricht nicht im Voraus, sondern direkt und bar beim Reitlehrer bezahlt werden. Möchte ihr Kind nach dieser anfänglichen Schnupperphase weiter an unserem Unterrichtsangebot teilnehmen, muss es Mitglied im Reitverein werden, da der Versicherungsschutz nur dann gewährleistet ist.